Honorar

Grundsätzlich wird das Anwaltshonorar - ähnlich wie bei Ärzten und Architekten - nach einem gesetzlichen Tarifsystem, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.

Maßgeblich für dessen Höhe ist danach neben dem Umfang und der rechtlichen Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit vor allem der Gegenstandswert, das heißt das  wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers an der Tätigkeit des Anwalts. Bei sehr niedrigen und besonders hohen Gegenstandswerten kann dies für beide Seiten zu unangemessenen niedrigen bzw. hohen Honoraren führen.

Deshalb besteht alternativ zu einer Abrechnung nach dem RVG die Möglichkeit, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Eine erste anwaltliche Beratung kostet maximal 190,00 € zzgl. MwSt.

Weiterführende Hinweise und Erklärungen unter Bundesrechtsanwalskammer (BRAK):
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare

Außerdem wird für Sie geprüft, ob  eine Übernahme der Beratungskosten oder eine teilweise Finanzierung der Prozesskosten durch die Staatskasse im Rahmen der Beratungshilfe bzw. der Prozesskostenhilfe für sie in Betracht kommt.

Weiterführende Hinweise und Erklärungen unter:
https://www.justiz.sachsen.de/agdd/content/991.htm

Antrag auf Beratungshilfe und Informationsblatt zu Antrag auf Beratungshilfe

Formblatt-Verfahrenskostenhilfe und Hinweisblatt